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BGH, 06.07.1955 - IV ZB 54/55 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 1355 (Ls.)
- DB 1955, 776
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51
Verwaltungsrecht eines Miterben
Auszug aus BGH, 06.07.1955 - IV ZB 54/55
Der beschliessende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 8. Mai 1952 (BGHZ 6, 76 [BGH 08.05.1952 - IV ZR 208/51]) dargelegt, dass die Frage, welche einzelnen Maßregeln im konkreten Fall für die Erhaltung notwendig sind, vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers aus zu entscheiden ist; dass zur Erhaltung notwendige Maßregeln nicht nur solche sind, die so dringlich sind, dass sie nicht aufgeschoben werden können bis die anderen Miterben ihnen zustimmen; und dass ferner zwar das Recht des einzelnen Miterben zum selbständigen Handeln den Grundsatz der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses durch alle Miterben durchbricht und es daher auch darauf ankommt, ob die ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses diesen Eingriff in das Recht der anderen Miterben verträgt, wobei zu beachten ist, wie weit die anderen Miterben im einzelnen Fall daran interessiert sein könnten, an der fraglichen Maßregel mitzuwirken. - BGH, 16.01.1954 - IV ZB 59/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.07.1955 - IV ZB 54/55
Auch der beschließende Senat hat in seinem Beschluss vom 16. Januar 1954 (LM [Nr. 1] § 1 VHG; NJW 1954, 599; JZ 1954, 390) die Zulässigkeit der sog. "korrigierenden Vertragshilfe" anerkannt.